Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Datenschutz
Ziel des Datenschutzes ist es, das Recht jeder Einzelnen und jedes Einzelnen zu schützen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1983 im sog. Volkszählungsurteil festgestellt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch das sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ umfasst. Dieses Recht wird allerdings nicht schrankenlos gewährt; es kann aus überwiegendem Allgemeininteresse durch Gesetz eingeschränkt werden.
Neben einem wirksamen Rechtsrahmen ist es aber auch erforderlich, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten umgeht.
Europäische Datenschutzreform
Am 27. April 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) zwei wesentliche Rechtsakte zur Reform des europäischen Datenschutzrechts verabschiedet.
Mit der seit dem 25.05.2018 anzuwendenden DSGVO hat sich das Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten der EU in seiner Struktur grundlegend geändert. Mit ihr soll den Herausforderungen durch die Globalisierung und durch technische Entwicklungen Rechnung getragen werden. Die DSGVO schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter.
Bei der Datenverarbeitung sind insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Zweckbindung und der Datenminimierung zu beachten.
Mit der DSGVO wurden die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen gestärkt und den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen diverse Pflichten auferlegt, insbesondere Informationspflichten.
Die DSGVO ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU anzuwenden. Landes- und bundesrechtliche Regelungen dürfen daneben nur im Rahmen der europäischen Vorgaben bestehen.
Die JI-Richtlinie bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Sie regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.
Datenschutz im öffentlichen Bereich
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber staatlichen Stellen und bietet Schutz vor unzulässiger Datenverarbeitung durch diese Stellen.
Ergänzend zur DSGVO wird es hinsichtlich der Datenverarbeitung im Bereich der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen vor allem durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) - dort im 1. und 3. Teil - gewährleistet.
Die JI-Richtlinie wird im 2. Teil des NDSG sowie im Fachrecht umgesetzt.
Das NDSG beinhaltet darüber hinaus datenschutzrechtliche Regelungen für Bereiche, die weder der DSGVO noch der JI-RL unterfallen.
Für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten, die im Bereich der DSGVO wiederum nur einen ergänzenden Charakter haben.
Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich
Für private Stellen, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, aber auch z. B. Vereine, ist – ebenfalls ergänzend zur DSGVO - das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die wesentliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht öffentlichen Bereich bestehen im nationalen Recht neben dem NDSG und dem BDSG zahlreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen, die Vorrang gegenüber allgemeinen Datenschutzvorschriften haben.
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) kontrolliert, ob die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die LfD ist als unabhängige oberste Land
esbehörde nur an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.
Jede Person, die sich durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt fühlt, kann sich in dieser Angelegenheit an die LfD wenden. Die Adresse der LfD lautet
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Sie können auch eine E-Mail an die Adresse poststelle@lfd.niedersachsen.de senden oder unter der Telefonnr. 0511/120-4500 anrufen.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.