Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Datenschutz
Ziel des Datenschutzes ist es, das Recht jeder Einzelnen und jedes Einzelnen zu schützen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1983 im sog. Volkszählungsurteil festgestellt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch das sog. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ umfasst. Dieses Recht wird allerdings nicht schrankenlos gewährt; es kann aus überwiegendem Allgemeininteresse durch Gesetz eingeschränkt werden.
Neben einem wirksamen Rechtsrahmen ist es aber auch erforderlich, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten umgeht.
Europäische Datenschutzreform
Am 27. April 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz im Bereich Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) zwei wesentliche Rechtsakte zur Reform des europäischen Datenschutzrechts verabschiedet.
Mit der seit dem 25.05.2018 anzuwendenden DSGVO hat sich das Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten der EU in seiner Struktur grundlegend geändert. Mit ihr soll den Herausforderungen durch die Globalisierung und durch technische Entwicklungen Rechnung getragen werden. Die DSGVO schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter.
Bei der Datenverarbeitung sind insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Zweckbindung und der Datenminimierung zu beachten.
Mit der DSGVO wurden die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen gestärkt und den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen diverse Pflichten auferlegt, insbesondere Informationspflichten.
Die DSGVO ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU anzuwenden. Landes- und bundesrechtliche Regelungen dürfen daneben nur im Rahmen der europäischen Vorgaben bestehen.
Die JI-Richtlinie bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Sie regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung.
Datenschutz im öffentlichen Bereich
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber staatlichen Stellen und bietet Schutz vor unzulässiger Datenverarbeitung durch diese Stellen.
Ergänzend zur DSGVO wird es hinsichtlich der Datenverarbeitung im Bereich der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen vor allem durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) - dort im 1. und 3. Teil - gewährleistet.
Die JI-Richtlinie wird im 2. Teil des NDSG sowie im Fachrecht umgesetzt.
Das NDSG beinhaltet darüber hinaus datenschutzrechtliche Regelungen für Bereiche, die weder der DSGVO noch der JI-RL unterfallen.
Für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes sind die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten, die im Bereich der DSGVO wiederum nur einen ergänzenden Charakter haben.
Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich
Für private Stellen, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, aber auch z. B. Vereine, ist – ebenfalls ergänzend zur DSGVO - das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die wesentliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Sowohl für den öffentlichen als auch für den nicht öffentlichen Bereich bestehen im nationalen Recht neben dem NDSG und dem BDSG zahlreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen, die Vorrang gegenüber allgemeinen Datenschutzvorschriften haben.
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) kontrolliert, ob die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Die LfD ist als unabhängige oberste Land
esbehörde nur an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht.
Jede Person, die sich durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt fühlt, kann sich in dieser Angelegenheit an die LfD wenden. Die Adresse der LfD lautet
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Sie können auch eine E-Mail an die Adresse poststelle@lfd.niedersachsen.de senden oder unter der Telefonnr. 0511/120-4500 anrufen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.